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Filesharing – 15 € pro Titel Schadenersatz laut LG Hamburg (08.10.2010, Az.: 308 O 710/09)

By 8. Oktober 2010November 20th, 2015Internetrecht

Das Landgericht Hamburg hatte in seiner Entscheidung darüber zu befinden, wie hoch der Schadenersatz für eine fiktive Lizenzgebühr sei, wenn Musiktitel im Internet illegal angeboten würden. Hier wurde über Werke der Künstler „Rammstein“ und „Westernhagen“ entschieden. Das Gericht zog einen Vergleich zu einer üblichen Lizenzgebühr, wie ihn die Gema verlange und kam so zu einer Lizenzgebühr von 15 € pro Titel.

Mehr Informationen zu diesem Beitrag: www.advocati-it.de

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahnel