Einfach gelagert oder nicht? Was sagen nun die Gerichte dazu? „Warum nicht einfach 100,00 Euro zahlen und dann gut? Schließlich gibt es doch diesen Paragraphen mit den 100,00 Euro!” Auh wenn diese Antwort oftmals zu hören ist, kann man vor dem Hintergrund des § 97 a Absatz 2 Urhebergesetz und der aktuellen Rechtsprechung zumindest eines festhalten: Einfach gelagert, ist erst einmal nichts!
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Rechtsanwältin Christel Hahne