Unser Chef meint, dass wir zu viel heizen und dreht ständig das Thermostat runter, so dass alle Kollegen im Büro frieren. Gibt es eine bestimmte Temperatur, die in Büroräumen einzuhalten ist?
Die Anforderungen, die der Arbeitgeber hinsichtlich der klimatischen Bedingungen in den Büro-und Arbeitsräumen einzuhalten hat, regelt die Arbeitsstättenverordnung. Im Rahmen der Verordnung werden unter anderem Vorgaben hinsichtlich der einzuhaltenden Temperatur gemacht. Im Einzelnen heißt es hierzu sinngemäß im § 3 der Arbeitsstättenverordnung: ,,Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit für die Beschäftigten ausgehen“. Insbesondere hinsichtlich der einzuhaltenden Temperatur wird diese Regelung durch den Punkt 3.5. des Anhanges der Verordnung konkretisiert. Hiernach muss in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung des Arbeitsverfahrens, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszweckes des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen. Eine Temperaturvorgabe in Zahl und Grad wird nicht getroffen. Auch gibt es darüber hinaus keine weiteren gesetzlichen Regelungen, die eine bestimmte Gradzahl benennen.
Die Temperatur ist demnach anhand oben genannter Vorgaben zu regeln. Wenn ein großer Teil bzw. alle Beschäftigten im Büro frieren, spricht vieles dafür, dass der Raum untertemperiert ist. Es ist daher zu empfehlen, ein Gespräch mit dem Arbeitgeber unter Hinweis auf die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zu suchen. Dabei sollte man nicht vergessen, den Personal-oder Betriebsrat, sofern vorhanden, zu beteiligen. Im Übrigen kann ein Verstoß gegen die Arbeitsstättenverodnung mit Bußgeld bzw. je nach Schweregrad auch mit der Entziehung der Gewerbeerlaubnis geahndet werden.
Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne