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Tradition verpflichtet

By 1. Juli 2015November 20th, 2015Wettbewerbsrecht

Wer mit einer langjährigen Tradition als Qualitätsmerkmal im Geschäftsverkehr wirbt, muss diese auch tatsächlich besitzen. Die grundsätzlich zulässige Werbung mit einem solchen langjährigen Bestand des Unternehmens ist jedoch dann gemäß § 5 Satz 2 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig, wenn das Unternehmen erst seit kurzem besteht.

Mehr Informationen zu diesem Beitrag: www.advocati-it.de

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael