I. Abmahnung
1. Filesharing
Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, überstürzen Sie nichts. Unterzeichnen Sie insbesondere nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne vorher mit einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt darüber gesprochen zu haben. Beachten Sie allerdings unbedingt die für eine Unterlassungserklärung gesetzten Fristen, da es ansonsten im einstweiligen Verfügungsverfahren teuer werden kann!
2. Verletzung von Urheberrechten in anderer Weise
Betreiben Sie eine private oder gewerbliche Homepage oder einen Onlineshop, dann ist darauf zu achten, dass Sie keine Rechte Dritter, etwa an Bildern oder Markenrechte verletzten. Auch dann können Sie abgemahnt werden. Hierzu gelten die gleichen Hinweisen wie beim Filesharing. Fristen einhalten, nicht ohne Rechtsrat Fakten schaffen!
II. Zahlungsaufforderung wegen angeblichen Internet-Abo
Oft wird ohne es zu merken ein Abo über Leistungen im Internet abgeschlossen, ohne dass man dies bewusst wahrnimmt. Erhält man dann Post mit einer Zahlungsaufforderung. Sie sollten sich Rechtsrat einholen, bevor Sie vielleicht unbegründet zahlen.
III. Online – Kauf
Sie haben etwas auf ebay, amazon o.ä. Portalen erworben, aber die Lieferung ist nicht nach Ihren Vorstellungen oder bleibt gar ganz aus? Dann sollten Sie nicht allzu lange zögern und sich Rat beim Anwalt einholen, da es unter Umständen Fristen einzuhalten gilt.
IV. Datenmissbrauch/ Schutz von Persönlichkeitsrechten
Im Bereich des Internets herrscht eine scheinbare Anonymität. Dies führt häufig dazu, dass sich ehemalige Partner, Nebenbuhler, Abgewiesene usw. diesen „Schein“ zunutze machen und dann Personen im Internet diffamieren, bloßstellen oder bedrohen. Gern wird hierzu ein Server außerhalb Europas verwendet, um die Identität zu verschleiern. Aber auch in einer solchen Situation kann Ihnen von spezialisierten Rechtsanwälten geholfen werden.