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Verkehrsrecht – Verkehrsunfall – Soforthilfe

By 15. Juli 2015November 20th, 2015Soforthilfe, Soforthilfe - Verkehrsrecht

Verkehrsunfall

Nach dem Unfall

Nach einem Verkehrsunfall können Sie nur noch versuchen, sich den Unfallhergang, die Örtlichkeit, sämtliche Beteiligten und Zeugen sowie die beteiligten Kennzeichen zu notieren.

Über den Zentralruf der Autoversicherer 0180 25026 können Sie die gegnerische Versicherung erfragen, sollten diese Informationen noch nicht ausgetauscht sein.

Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:

Zunächst können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen – die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen.

Des Weiteren steht es Ihnen frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Sachverständigenkosten werden komplett erstattet, wenn nicht ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt. Für diese Fälle (bis ca. 1000 € Schaden) genügt ein Kostenvorschlag (Stichwort: Schadensminderungspflicht). Die Kosten des Sachverständigen werden grundsätzlich komplett übernommen, selbst wenn es zu einer Haftungsquote kommt.

Des Weiteren haben Sie die Wahl, Ihr Auto dort reparieren zu lassen, wo Sie wollen.

Steht Ihnen Ihr Auto durch die Reparatur oder unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Verzichten Sie auf einen Leihwagen steht Ihnen eine so genannte Nutzungsausfallentschädigung zu.