Datenschutz
Kaum ein Thema beschäftigt und wird die Gerichte in Deutschland, der Europäischen Union und auch weltweit so beschäftigen, wie der Datenschutz. In Deutschland durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 i.V.m. Art. 1 Grundgesetz gesichert, wird dieses Recht oft genug tatsächlich nicht beachtet. Das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutzgesetze der Länder sowie das Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz regeln, wie mit Daten, die man von Dritten über deren Person erhalten hat, umzugehen ist.
Vorratsdatenspeicherung, Adresshandel, Arbeitnehmerüberwachung, Google-Streetview und Facebook sind nur einige der prominentesten Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit, in denen der Datenschutz eine besondere Rolle gespielt hat und weiter spielen wird. Bereits beim einfachen Leistungsaustausch über das Internet ist man als Anbieter von Leistungen verpflichtet, demjenigen, der persönliche Daten übermittelt, darüber aufzuklären, was mit diesen Daten passieren wird. Anderenfalls riskiert man eine Abmahnung oder sogar eine Ordnungswidrigkeit.
Wir beraten unsere Mandanten auch hinsichtlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Denn auch hier kann eine Nichtbeachtung teuer werden.