Markenrecht

Wenn man vor hat, sich einen einprägsamen Begriff oder ein Logo schützen zu lassen, sei es der Name des Unternehmens oder des Produkts, dann kommt man nicht umhin, sich an die zuständigen Markenämter DPMA und HABM zu wenden. Will man allerdings eine Marke anmelden, muss diese auch die notwendige Unterscheidungskraft besitzen. Sicher – man kann sich selbst vortasten und so lange die Anmeldung modifizieren, bis das Markenamt zustimmt. Indes – jede Anmeldung kostet je nach Schutzumfang hohe drei bis vierstellige Beträge. Diesen Kostenfaktor kann man durch eine umfangreiche Vorprüfung beeinflussen.

Wir begleiten unsere Mandanten vom Entwurf einer Marke bis hin zur Anmeldung z.B. beim Deutschen Patent-und Markenamt (DPMA). Auf Wunsch überwachen wir auch diese Marke und sichern sie damit gegen Plagiate.