Strafrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen strafrechtlichen Fragestellungen, angefangen bei der Erarbeitung von Strafanzeigen und Strafanträgen über die umfassende Betreuung im Ermittlungsverfahren bis hin zur Prüfung von Strafbefehlen und der aktiven Strafverteidigung vor Gericht. Nicht zuletzt und in vielen Fällen entscheidend legen wir gegen unzutreffende Urteile Rechtsmittel, wie zum Beispiel Berufung und/ oder Revision, ein.

Der Weg eines Strafverfahrens ist mithin lang und für die Betroffenen oft anstrengend und belastend. Wir setzen bereits frühzeitig an, nehmen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht auf und entlasten so bereits zu Beginn eines solchen Verfahrens unsere Mandanten. Hierzu gehören neben der Haftprüfung und der Begleitung zu Verhören auch vertrauliche Mandantengespräche, im Zweifel in der Justizvollzugsanstalt.

Lassen Sie sich nicht überrumpeln, wahren Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich durch uns vertreten. Denn…,

es gilt die Unschuldsvermutung!

Danach gilt jemand solange als nicht schuldig, wie es dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft nicht gelingt, ihm die Schuld nachzuweisen.