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Angaben auf Kanzleiwebsite müssen zutreffen (BGH, Urt. v. 22.07.2021 – I ZR 123/20)

By Wettbewerbsrecht

Wer mit besonderen Eigenschaften wirbt, sollte sicher gehen, dass die diesbezüglichen Angaben auch (noch) zutreffend sind. Anderenfalls könnte es sich um eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 Abs.1 Satz 1 UWG handeln.

In einem aktuellen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof war darüber zu entscheiden, ob die Angabe einer bestimmten Funktion in einer beruflichen Kammer zutreffen muss, wenn diese auf einer Homepage angegeben wird (BGH, Urt. v. 22.07.2021 – I ZR 123/20). Die Parteien des Rechtsstreits waren ehemals gemeinsame Inhaber einer Kanzlei und führten bereits eine andere wettbewerbsrechtliche Streitigkeit unter umgekehrten Rubrum. In dem vorliegenden Verfahren warb die jetzige Beklagte unter der Überschrift „besondere Aktivitäten“ mit:

„Mitglied der Vorstandsabteilung XII (Vermittlungen) der Rechtsanwaltskammer München“

Die Beklagte war allerdings seit mehreren Jahren nicht mehr Mitglied dieser Vorstandsabteilung. Die Klägerin mahnte die Beklagte ab und verlangte, die Werbung mit der Mitgliedschaft zu unterlassen. Dies verweigerte die Beklagte, so dass der Streit gerichtlich weiterging.

Landgericht und Kammergericht wiesen die Klage ab. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und gab der Klage statt. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch sei gemäß §§ 8 Abs.1 Satz 1, § 3 Abs1, § 5 Abs.1 Satz2 Nr.3 UWG begründet. Die unzutreffende Behauptung sei geeignet, einen potentiellen Interessenten zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen, die er ohne die Behauptung nicht vorgenommen hätte. Auf einen rechtsratsuchenden Verbraucher mache eine solche Angabe durchaus Eindruck, weil damit die Botschaft transportiert werde, dass die werbende Rechtsanwältin für würdig befunden worden ist, in einer Vorstandsabteilung mitzuwirken, in der Erfahrungen der Streitschlichtung notwendig seien. Diese Grundannahme habe die Beklagte im Prozess nicht ausreichend entkräften können.

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael