Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarschaftsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen sowohl im Bereich des Wohnraum- als auch des Gewerbemietrechts.
Hierzu gehören insbesondere die Beratung und Vertretung hinsichtlich der Begründung oder Beendigung von Miet- und Verwalterverträgen, der Begründung oder Entziehung von Wohnungseigentum, einer Mieterhöhung, einer Mietminderung und Mängelbeseitigung, einer Betriebskostenabrechnung, einer Modernisierung, einer Renovierungs- oder Reparaturverpflichtung, einer Räumung und der Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen.
Gerne beraten und vertreten wir Sie auch in nachbarschaftlichen Streitigkeiten wie etwa Anbau, Überbau, Abbruch von Grenzwänden und Gebäuden, Einfriedungen, Grenzabstände für Pflanzen und Überwuchs.