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Hier finden Sie Soforthilfe zum Thema Internetrecht.

Internetrecht – Soforthilfe

By Soforthilfe, Soforthilfe - Internetrecht

I. Abmahnung

1. Filesharing

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, überstürzen Sie nichts. Unterzeichnen Sie insbesondere nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, ohne vorher mit einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt darüber gesprochen zu haben. Beachten Sie allerdings unbedingt die für eine Unterlassungserklärung gesetzten Fristen, da es ansonsten im einstweiligen Verfügungsverfahren teuer werden kann!

2. Verletzung von Urheberrechten in anderer Weise

Betreiben Sie eine private oder gewerbliche Homepage oder einen Onlineshop, dann ist darauf zu achten, dass Sie keine Rechte Dritter, etwa an Bildern oder Markenrechte verletzten. Auch dann können Sie abgemahnt werden. Hierzu gelten die gleichen Hinweisen wie beim Filesharing. Fristen einhalten, nicht ohne Rechtsrat Fakten schaffen!

II. Zahlungsaufforderung wegen angeblichen Internet-Abo

Oft wird ohne es zu merken ein Abo über Leistungen im Internet abgeschlossen, ohne dass man dies bewusst wahrnimmt. Erhält man dann Post mit einer Zahlungsaufforderung. Sie sollten sich Rechtsrat einholen, bevor Sie vielleicht unbegründet zahlen.

III. Online – Kauf

Sie haben etwas auf ebay, amazon o.ä. Portalen erworben, aber die Lieferung ist nicht nach Ihren Vorstellungen oder bleibt gar ganz aus? Dann sollten Sie nicht allzu lange zögern und sich Rat beim Anwalt einholen, da es unter Umständen Fristen einzuhalten gilt.

IV. Datenmissbrauch/ Schutz von Persönlichkeitsrechten

Im Bereich des Internets herrscht eine scheinbare Anonymität. Dies führt häufig dazu, dass sich ehemalige Partner, Nebenbuhler, Abgewiesene usw. diesen „Schein“ zunutze machen und dann Personen im Internet diffamieren, bloßstellen oder bedrohen. Gern wird hierzu ein Server außerhalb Europas verwendet, um die Identität zu verschleiern. Aber auch in einer solchen Situation kann Ihnen von spezialisierten Rechtsanwälten geholfen werden.

 

Anwaltskosten von 100,00 € bei Abmahnung wegen Filesharing?

By Soforthilfe - Internetrecht

Einfach gelagert oder nicht? Was sagen nun die Gerichte dazu? „Warum nicht einfach 100,00 Euro zahlen und dann gut? Schließlich gibt es doch diesen Paragraphen mit den 100,00 Euro!” Auh wenn diese Antwort oftmals zu hören ist, kann man vor dem Hintergrund des § 97 a Absatz 2 Urhebergesetz und der aktuellen Rechtsprechung zumindest eines festhalten: Einfach gelagert, ist erst einmal nichts!

Mehr Informationen zu diesem Beitrag: www.advocati-it.de

Rechtsanwältin Christel Hahne

Abmahnung wegen Verletzung der Urheberrechte

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Abmahnung erhalten?

I. Was ist zu tun?

Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da dies weitere Kosten auslösen könnte.
Prüfen Sie zunächst, ob der in der Abmahnung enthaltene Vorwurf berechtigt ist.
Stimmt die Anschrift mit Ihrer überein? Haben Sie überhaupt Internetzugang?
Waren Sie zum Beispiel am betreffenden Tage zu Hause?
Dann klären Sie, wer alles Zugang zum Computer hatte.
Zwar sind Sie als Anschlussinhaber zuerst einmal verantwortlich, jedoch ist es möglich bei einer nachweisbaren Urheberrechtsverletzung durch einen Dritten, z.B. einen WG-Bewohner, diesen Schaden an diesen weiterzureichen.

Reagieren Sie auf jeden Fall innerhalb der Ihnen gesetzten Frist.

II. Reaktionsmöglichkeiten

1. Als Erstes können Sie den Abmahner um Verlängerung der Reaktionsfrist bitten, falls diese zu kurz bemessen wurde. Begründen Sie Ihr Anliegen damit, dass man Ihnen wenigstens eine angemessene Frist zur Prüfung/Überprüfung des Vorwurfs zugestehen muss, da die Abgabe einer Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung verlangt wird, die für Sie weitreichende Pflichten nach sich zieht. Eine Reaktionsfrist zwischen sechs bis zehn Tage sollte gewährt werden.

2. Sie können die Abmahnung zurückweisen. Dies sollten Sie aber nur dann tun, wenn Sie nicht der Anschlussinhaber sind bzw. nachweislich niemand aus Ihrer Familie/WG u.a. an diesem Tag den Anschluss benutzt hat. Die Nachweise hierfür müssen hieb-und stichfest sein.

3. Sollte der Vorwurf berechtigt sein, ist die Abgabe der Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung geboten. Spätestens jetzt sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung bindet Sie dreißig Jahre an Ihre Erklärung, ohne dass z.B. eine sich in der Zukunft verändernde Rechtsprechung berücksichtigt wird.

Um dies zu vermeiden und Ihre daraus resultierenden Verpflichtungen so gering wie möglich zu halten, kann eine Erklärung modifiziert werden. Dies sollten Sie in professionelle Hände geben, zumal hierdurch auch die Gefahr von Mehrfachabmahnungen gebannt werden kann.

Mehr Informationen erhalten Sie auch hier: www.advocati-it.de

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne