In diesem Bereich wollen wir besondere Erfolge unserer Tätigkeit für unsere Mandanten kurz darstellen. Dabei achten wir darauf, dass wir der gesetzlichen Verpflichtung und dem Interesse des Mandanten zur Verschwiegenheit gerecht werden.

Arbeitsrecht

  • Erfolgreiche Verteidigung eines Handwerksbetriebs gegen Nachforderungen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) im mittleren fünfstelligen Bereich
  • Ausgliederung von Teilbereichen einer Unternehmung im Wege eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB
  • Führung zahlreicher Kündigungsschutzprozesse, zum Teil mit einer späteren Weiterbeschäftigung und zum Großteil mit der Verhandlung eines möglichst günstigen Abfindungsvergleichs für den Mandanten.

Gesellschaftsrecht

  • Erfolgreiche Vertretung eines Gesellschafters, der in seiner Abwesenheit vom anderen Gesellschafter per Beschluss aus dem Unternehmen geworfen wurde. Mittels zahlreicher einstweiliger Verfügungen wurden die Rechte unmittelbar gesichert und aufgrund des Versuchs der „feindlichen Übernahme“ der aggressive Gesellschafter aus dem Unternehmen befördert. Die bürgerliche Existenz des Mandanten konnte dadurch gesichert werden.

Urheberrecht

  • Erfolgreiche Abmahnung des Axel Springer Verlags, nachdem dieser ungefragt ein Foto unseres Mandanten verwendet hatte.
  • Erfolgreiche Abmahnung des Tierfutterportals „Petobel“, nachdem diese ungefragt mehrere Produktfotos unseres Mandanten verwendet hatten.
  • Zahlreiche Vertretung von Mandanten in Filesharing – Angelegenheiten, in denen Forderungen ganz oder zum Teil reduziert werden konnten.

Wettbewerbsrecht

  • Verteidigung des Mandanten gegen Abmahnung eines namhaften Parfümherstellers wegen unerkannten Vertriebs von Plagiaten. Deutliche Reduzierung der Schadensersatzforderungen. Vollständige Durchsetzung aller finanzieller Nachteile des Mandanten gegenüber dem in England sitzenden Lieferanten.
  • Erfolgreiche Beseitigung einer zunächst durch den Mandanten abgegebenen Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung, die einem Berufsverbot gleich gekommen wäre. Modifikation der Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung so weit, dass der Mandant im zulässigen Rahmen sein Unternehmen in diesem Bereich weiterführen kann.
  • Zahlreiches führen von wettbewerbsrechtlichen Verfahren im Wege der Abmahnung, einstweiligen Verfügung und auch Hauptsacheverfahren sowie Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche.