Manchmal kann ein einzelner Musiktitel durchaus 22 € kosten. Etwa dann, wenn man diese Musiktitel auf Internettauschbörsen anbietet, sogenanntes Filesharing. Das Landgericht Magdeburg entschied am 17.03.2010 (Az.7 O 2274/09), dass ein Vater und dessen volljähriger Sohn zur Erstattung von insgesamt 3.000,00 € Schadenersatz an die Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) verpflichtet seien.
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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael