Skip to main content
Category

Urheberrecht

Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen (OLG Hamm, Urt. v. 27.04.2023 – 4 U 247/21)

By Urheberrecht

Im allgemein zugänglichen Raum des öffentlichen Lebens befinden sich regelmäßig eine Vielzahl von Gebäuden oder Werken, wie etwa Skulpturen. Häufig finden sich entsprechende Abbildungen auf Kalendern, Postkarten, Sozialen Netzwerken usw. wieder. Die Zulässigkeit von Aufnahmen von Werken und Gebäuden sowie deren Verbreitung und öffentliche Wiedergabe regelt § 59 UrhG. Dort heißt es in Absatz 1:

  • 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Unlängst hatte das Oberlandesgericht Hamm in einem Rechtsstreit zu entscheiden, ob auch Drohnenaufnahmen aus dem öffentlichen Luftraum in den Anwendungsbereich des § 59 UrhG fallen (OLG Hamm, Urt. v. 27.04.2023 – 4 U 247/21). Die Klägerin ging gegen Veröffentlichungen von Drohnenfotos von Werken von Künstlern durch die Beklagte vor, deren Interessen sie als Verwertungsgesellschaft vertritt. Die Beklagte berief sich auf die sogenannte Panoramafreiheit des § 59 UrhG.

Das Landgericht Bochum und dann auch das OLG Hamm gaben der Klage statt. Geschützt sei die Panoramafreiheit nur in dem Rahmen, wie man von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus etwas sehen könne. Der öffentliche Luftraum gehöre hiernach ausdrücklich nicht dazu. Die Revision zum BGH ist eröffnet.

 

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael

Filesharing – Keine umfassende Pflicht zur Überwachung (AG Frankfurt am Main, 13.09.2010 – 31 C 975/08-10)

By Internetrecht, Urheberrecht

Endlich können Sie als Eltern aufatmen! Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt am Main haben ein durchaus ein familienfreundliches Urteil im Hinblick auf die Überwachung der „lieben Kleinen“ gesprochen, wenn diese  mit dem heimischen Internetanschluss im Internet unterwegs sind. Stichwort: Filesharing, Internettauschbörsen.

Weiterlesen: www.advocati-it.de

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne

Urheberrecht- Unterlassungsverpflichtung und Schadenersatzpflicht von YouTube laut LG Hamburg

By Internetrecht, Urheberrecht

Das Landgericht Hamburg ( LG Hamburg, Entsch. v. 03.09.2010 – 308 O 27/09) verurteilte die „YouTube LLC.“ als Betreiberin der Plattform „YouTube“ sowie die „Google  Inc.“ als Alleingesellschafterin der  „YouTube LLC.“ dazu, es zu unterlassen, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen, die von Nutzern hochgeladen und veröffentlicht wurden. Es bestehe auch eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht.

Mehr Informationen zu diesem Beitrag: www.advocati-it.de

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael

Internetrecht – Wann eine Webseite Urheberrechts- und Markenschutz genießt

By Internetrecht, Urheberrecht

Der Ersteller einer Homepage erbringt in der Regel eine erhebliche Leistung in Sachen Design und Inhalt. Ein besonderes Schutzrecht stand ihm aber dafür lange Zeit nicht zur Seite. Es musste schon ein einzigartiges Design sein, wollte der Ersteller der Homepage sich gegen Nachahmer wehren. Nunmehr entschied das AG Rottweil mit Beschluss vom 02.01.2009 (Az. 4 O 89/08), dass durchaus schon eine individuelle Gestaltung zur Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen berechtigen könne.

Mehr informationen zu diesem Beitrag: www.advocati-it.de

Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne