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Internetrecht

Geschäftlicher Kontakt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss bei Bewertung nachweisbar sein (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 – 7 W 11/24)

By Arbeitsrecht, Internetrecht

In der digitalen Welt spielen Bewertungen in Online-Portalen eine entscheidende Rolle für das Image von Unternehmen. Gleichzeitig steht jedoch das Recht auf Meinungsäußerung der persönlichen Integrität und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht gegenüber. Umstritten ist bislang, inwieweit Betreiber von Arbeitgeber-Bewertungsportalen für die veröffentlichten Inhalte haften und welche Möglichkeiten Unternehmen haben, sich gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen zu wehren. Für die Bewertung auf sonstigen Portalen hatte der BGH unter anderem den Grundsatz aufgestellt, dass eine Bewertung auf jeden Fall zur Voraussetzung hat, dass ein geschäftlicher Kontakt stattgefunden hat. So könne im Streitfall überprüft werden, ob eine vertragliche Beziehung bestanden hat. Ist dies aufgrund fehlender Erkennbarkeit des Bewerbers für den Bewerteten fraglich, kann dieser einen Löschungsanspruch gegenüber dem Portal geltend machen.

 

In der Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 ging es um ein Unternehmen mit etwa 22 Mitarbeitern. Dieses beantragte im Wege der einstweiligen Verfügung die Löschung von zwei negativen Bewertungen auf einer Bewertungsplattform, die von der Antragsgegnerin betrieben wird. Das Unternehmen argumentierte, dass zwischen ihr und den Bewertern kein geschäftlicher Kontakt stattgefunden habe. Das OLG gab der einstweiligen Verfügung statt. Es stützt sich auf die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für die Haftung von Betreibern von Bewertungsportalen entwickelt hat. Demnach ist es für den Portalbetreiber notwendig, bei einer konkreten Beanstandung einer Bewertung zu ermitteln, ob es einen tatsächlichen Kontakt zwischen Bewertendem und Bewertetem gab. Dies hatte das Portal aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Insbesondere sei dies datenschutzrechtlich nicht möglich.

 

Nach der Entscheidung des OLG muss das Portal es nun unterlassen, dass die beanstandeten Bewertungen weiter zu sehen sind. Die Antragsgegnerin habe es versäumt, die Identität der Bewerter so zu individualisieren, dass die Antragstellerin das Vorliegen eines geschäftlichen Kontakts überprüfen konnte.  Auch der Einwand des Portals, aus Datenschutzgründen die Namen der Bewerter nicht nennen zu können, ließ das Gericht nicht gelten. Das Portal habe durch seine Tätigkeit als „Verbreiter“ das Risiko übernommen, die Quelle der Bewertung nennen zu dürfen oder nicht.

 

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael

 

  • Kostentragung und Verfahren:

Filesharing – 15 € pro Titel Schadenersatz laut LG Hamburg (08.10.2010, Az.: 308 O 710/09)

By Internetrecht

Das Landgericht Hamburg hatte in seiner Entscheidung darüber zu befinden, wie hoch der Schadenersatz für eine fiktive Lizenzgebühr sei, wenn Musiktitel im Internet illegal angeboten würden. Hier wurde über Werke der Künstler „Rammstein“ und „Westernhagen“ entschieden. Das Gericht zog einen Vergleich zu einer üblichen Lizenzgebühr, wie ihn die Gema verlange und kam so zu einer Lizenzgebühr von 15 € pro Titel.

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Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahnel

Filesharing – Keine umfassende Pflicht zur Überwachung (AG Frankfurt am Main, 13.09.2010 – 31 C 975/08-10)

By Internetrecht, Urheberrecht

Endlich können Sie als Eltern aufatmen! Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt am Main haben ein durchaus ein familienfreundliches Urteil im Hinblick auf die Überwachung der „lieben Kleinen“ gesprochen, wenn diese  mit dem heimischen Internetanschluss im Internet unterwegs sind. Stichwort: Filesharing, Internettauschbörsen.

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Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne

Urheberrecht- Unterlassungsverpflichtung und Schadenersatzpflicht von YouTube laut LG Hamburg

By Internetrecht, Urheberrecht

Das Landgericht Hamburg ( LG Hamburg, Entsch. v. 03.09.2010 – 308 O 27/09) verurteilte die „YouTube LLC.“ als Betreiberin der Plattform „YouTube“ sowie die „Google  Inc.“ als Alleingesellschafterin der  „YouTube LLC.“ dazu, es zu unterlassen, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen, die von Nutzern hochgeladen und veröffentlicht wurden. Es bestehe auch eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht.

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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael

Verbindungsdaten dürfen gespeichert werden

By Internetrecht

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main mit Urt. v. 16.06.2010 (Az.: 13 U 105/07) entschied, dass ein Telekommunikationsanbieter berechtigt ist, die Verbindungsdaten seines Kunden für einen Zeitraum von sieben Tagen zu speichern. Dies sei zulässig, damit er seine Abrechnung mit dem Kunden ordnungsgemäß durchführen kann. Der Nutzer muss es hinnehemn, dass seine daten über diesen Zeitraum hinweg gespeichert werden.

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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael, LL.M.oec

Filesharing: AG Magdeburg verurteilt zu Abmahnkosten von EUR 853,00 (AG Magdeburg, Urteil vom 12.5.2010 – Az.140 C 2323/09)

By Internetrecht

Das Amtgericht Magdeburg (AG Magdeburg, Urteil vom 12.5.2010 – Az.140 C 2323/09) hat in einem Rechtsstreit über die Kosten einer Abmahnung  zu entscheiden. Im Streit stand Schadenersatz für das Anbieten eines Werkes auf einer Internettauschbörse in Höhe von EUR 3.275,58 (hypothetische Lizenzgebühr) und Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 853,00. Die Deckelung der Anwaltskosten nach § 97a Abs.2 UrhG kam nicht in Betracht.

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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael

Filesharing: LG Magdeburg spricht Schadenersatz von 3.000,00 € und Anwaltskosten zu

By Internetrecht

Manchmal kann ein einzelner Musiktitel durchaus 22 € kosten. Etwa dann, wenn man diese Musiktitel auf Internettauschbörsen anbietet, sogenanntes Filesharing. Das Landgericht Magdeburg entschied am 17.03.2010 (Az.7 O 2274/09), dass ein Vater und dessen volljähriger Sohn zur Erstattung von insgesamt 3.000,00 € Schadenersatz an die Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) verpflichtet seien.

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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael

Internetrecht – Angebot im Onlineshop nicht verbindlich( AG München, Entsch. v. 04.02.2010 – 281 C 27753/09)

By Internetrecht

Das Amtsgericht München hat am 04.02.2010 entschieden, dass ein Vertrag über einen Onlineshop erst dann zustande kommt, wenn der Verkäufer die Besetllung des Käufers annimmt. Damit wendet es die allgemeinen Rechtsgrundsätze des BGB konsequent auf die Besonderheiten des Internetrechts an. Für den Verkäufer, der Waren zu günstig auszeichnet zunächst ein „Vorteil“. Es kann aber unter Umständen dann teuer werden, wenn ein Mitbewerber einen Testkauf durchführt und sich dann herausstellt, dass keines der angebotenen „Schnäppchen“ überhaupt zu haben ist. Dann drohen Abmahnung mit Unterlassungsanspruch und Schadenssersatz.

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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael

Internetrecht – Waren im Onlineshop kein verbindliches Angebot (AG München, Entsch. v. 04.02.2010 – 281 C 27753/09)

By Internetrecht

Nicht immer ist ein vermeintliches Schnäppchen auch zu haben. Das Amtsgericht München hat in seiner Entscheidung vom 04.02.2010 geurteilt, dass das Angebot einer Ware im Internet kein rechtsverbindliches Angebot darstellt, sondern erst die Bestellung des Käufers ein solches sei, welches der Verkäufer dann annehmen könne – oder eben nicht. Damit wurden hier die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs konsequent auf das Internetrecht bzw. Rechtsverhältnisse im Internet angewendet.

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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael

Internetrecht – Wann eine Webseite Urheberrechts- und Markenschutz genießt

By Internetrecht, Urheberrecht

Der Ersteller einer Homepage erbringt in der Regel eine erhebliche Leistung in Sachen Design und Inhalt. Ein besonderes Schutzrecht stand ihm aber dafür lange Zeit nicht zur Seite. Es musste schon ein einzigartiges Design sein, wollte der Ersteller der Homepage sich gegen Nachahmer wehren. Nunmehr entschied das AG Rottweil mit Beschluss vom 02.01.2009 (Az. 4 O 89/08), dass durchaus schon eine individuelle Gestaltung zur Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen berechtigen könne.

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Autorin: Rechtsanwältin Christel Hahne