Das Landgericht Hamburg ( LG Hamburg, Entsch. v. 03.09.2010 – 308 O 27/09) verurteilte die „YouTube LLC.“ als Betreiberin der Plattform „YouTube“ sowie die „Google Inc.“ als Alleingesellschafterin der „YouTube LLC.“ dazu, es zu unterlassen, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen, die von Nutzern hochgeladen und veröffentlicht wurden. Es bestehe auch eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht.
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Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael