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Keine Verwechslungsgefahr der Marke “SUPERillu” mit “illu der Frau”

By 1. Juli 2015November 20th, 2015Markenrecht

Das  Oberlandesgericht Naumburg entschied, dass bei den Zeitschriften „SUPERillu“ und „illu der Frau“ der Namensbestandteil „illu“ nicht dazu führe, dass ein potentieller Kunde diese Zeitschriften nicht auseinanderhalten könne. Die Ausgangsinstanz hatte das noch anders gesehen.

Mehr Informationen zu diesem Beitrag: www.advocati-it.de

Autor: Rechtsanwalt Tobias Michael